Hallo miteinander.

Wir haben ein paar grundlegende Regularien, sprich Richtwerte für unsere Einheit aufgestellt die wir hier für Jedermann zum nachlesen bereitstellen.

 Gleich vorneweg: Dies sind Ziele die wir in der Einheit umsetzen wollen. Uns ist bewusst dass das nicht immer und vor allem für einen Neuling nicht sofort umsetzbar ist. Daher an etwaige Neulinge, keine Angst....der Weg dahin ist das Ziel.....und an bereits erfahrenere Reenacter.....macht euch keinen Kopf.....der Weg ist das Ziel ;-)

 

 

Regulations 5th Georgia Volunteer Co. A „Clinch Rifle “

1. Präambel

Diese Regulation soll eine Hilfestellung zur Darstellung der 5th Georgia Co. A „Clinch Rifle“ sein. Unsere Einheit soll in der Darstellung eine möglichst authentische Infantry-Einheit darstellen. Die darin enthaltenen Vorschriften zur Darstellung sind unter Punkt 5 angegeben. Änderungen und Verbesserungen zu dieser Regulation können jährlich beim Workshop der 5th Georgia Co. A „Clinch Rifle“ beantragt, besprochen und umgesetzt werden.

 

2. Organisation

2.1. Die Darstellung bildet die Company A der 5th Georgia Volunteer. Diese Einheit wird im Normalfall von einer geschlossenen Darstellungsgruppe gebildet. Die Company A soll eine Mindeststärke von 10 Mann haben.

2.2. Die Dienstgrade können je nach Befähigung jährlich beim Workshop neu besetzt oder vergeben werden.

2.3. Bei einer Veranstaltung, können während der Dauer der Veranstaltung, innerhalb der Company diese Dienstgrade in Eigenverantwortung abweichend bestimmt werden. In der Company sollen folgende Dienstgrade vorhanden sein: 1 x Lieutenant, 1 Sergeant, 2 Corporals, 1 QM Sgt. Ab einer Stärke von 20 Mann darf ein Captain dazukommen. Dabei ist aber darauf zu achten, dass die Anzahl der einzelnen Ränge gleichmäßig anzupassen ist. Die vorgegebene Mindestanzahl der Dienstgrade darf nicht unterschritten werden. Insbesondere sind die Regularien der jeweiligen Veranstalter zu beachten.

2.4. Unsere Darstellungsgruppe kann, wenn Sie nicht in der Lage ist als eigenständige Company ins Felde zu gehen, mit anderen Gruppen für die Dauer einer Veranstaltung zusammengelegt werden. Die Dienstgrade bleiben in diesem Falle auf die zusammengeschlossene Company bestehen.

2.5. Grundsätzlich wird die Lagerstraße gemäß den einschlägigen Vorschriften aufgebaut. Die Zelte für die zivilistischen Darsteller, sowie Kinder sind am Ende der Lagerstraße mit einem Abstand zu den militärischen Darstellern aufzubauen. Die Einteilung und Überwachung obliegt dem QM Sgt unserer Einheit oder dessen Beauftragten. Der QM Sgt ist zuständig für Verpflegung, allgemeine Versorgung, Einteilung von Hilfspersonal ect.

 

3. Bewaffnung

3.1. Die Co. A der “Clinch Rifles” waren mit Zweibandwaffen ausgerüstet. Nach Möglichkeit sollte daher jeder Darsteller eine Zweibandwaffe führen. Darsteller können auch Dreibandwaffen führen, müssen aber aus Sicherheitsgründen dann in den hinteren Rang aufgestellt werden. Sollten Darsteller im hinteren Rang über eine Zweibandwaffe verfügen, so ist streng darauf zu achten, dass der Darsteller eine Gefährdung für den Vordermann ausschließt. Insbesondere sind die Regularien der jeweiligen Veranstalter zu beachten.

3.2. Für bestimmte Szenarien, besonders der frühen Kriegsmonate, kann hierzu eine Ausnahme gemacht werden. Da unsere Darstellungsgruppe belegen kann, daß unsere Einheit zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Zweibandwaffen ausgerüstet war, sind bei Reenactments mit einem entsprechenden Szenario komplett Zweibandwaffen führen. In diesem Fall ist besonders mehr Augenmerk auf die Sicherheit in Gefechtslinie zu geben.

3.3. Zivile Waffen, wie z.B. Hawken Rifles usw., sind unerwünscht. Falls vereinzelt vorhanden, müssen diese mindestens die Länge einer Zweibandwaffe haben.

3.4. Kavalleriekarabiner, Artillery Musketoons usw. sind bei der 5th Georgia Co. A nicht gestattet.

3.5. Bei Paraden, Vorbeimärschen usw. dürfen Bajonette aufgepflanzt werden. Während der Gefechtsdarstellung ist das Aufpflanzen der Bajonette generell verboten, außer bei abgesprochenen Einzeldarstellungen, die in Absprache mit dem Kompanieführer freigegeben wurden. Die Bajonette müssen in festen Lederscheiden mit Metallspitze geführt werden. Die Metallspitze darf innenliegend sein. Bei fehlender Spitze der Bajonettscheide darf das Bajonett nicht mitgeführt werden!

3.6. Revolver dürfen nur bei 1861-1862er Darstellungen von Mannschaften und Unteroffizieren mitgeführt werden. Ausnahme ist nur die Nachtwache, in diesem Falle dürfen die Revolver jedoch dann sowohl in einem militärischen Holster wie auch zivilen Hoster, geführt werden. Offiziere dürfen grundsätzlich Revolver und Säbel tragen.

3.7. Pulverladungen für Langwaffen dürfen die damals üblichen Ladungen nicht überschreiten. Wir empfehlen ca. 70 Grain für Waffen im Kaliber .58“. Hierbei sind jedoch die Vorgaben des Veranstalters unbedingt zu beachten, die von dieser Vorgabe abweichen können.

3.8. Geladen wird ohne Ladestock und ohne Papier oder andere Verdämmung.

3.9. Lediglich die Sergeants dürfen während der Darstellung einen Ladestock verwenden, um eine fehlgeladene Muskete hinter der Linie freizukriegen. Der Darsteller selber hat dazu seine defekte Waffe dem Sergeanten nach dem Heraustreten aus der Linie zu übergeben.

 

4. Uniformierung und Ausrüstung

4.1. Da die neusten Erkenntnisse belegen, daß unsere Einheit bis 1863 mit grünen Uniformen (Frock Coat 1 reihig) versorgt wurde. Die Darstellung der Einheit sollte innerhalb in der eigenen Einheit gleich sein. Das bedeutet für die Darstellung der Jahre 1861 – 1863 grundsätzlich in Grün, ab dem Ende 1863 kann die Uniform in freier Farbwahl getragen werden (Hintergrund ist das es nachweislich ab diesem Zeitpunkt keine einheitliche Uniform wie auch Farbe gab). Das grüne Käpi kann bis 1865 durchgetragen werden.

4.2. Die persönliche Ausrüstung muss folgende Teile beinhalten: Patronentasche aus festem Leder, verschließbar, im authentischen Schnitt, mit oder ohne Schulterriemen Feldflasche nach authentischem Vorbild, keine Western-, Wehrmachtsoder ähnlichen Flaschen. Deckenrolle oder Tornister nach authentischem Vorbild. Alle weiteren Ausrüstungsteile, wie Brillen, Rauchwaren, Laternen und so weiter sind dem Einzelnen freigestellt, müssen sollten jedoch authentisch sein. Was nicht gestattet ist, sind Stahlkappenschuhe, Wehrmachtsstiefel oder ähnliche Schuhe, die nicht dem damaligen Bild entsprachen. Es ist bei bestimmten Paraden darauf zu achten, dass neben einer tadellosen Uniform zwingend weiße Handschuhe zu tragen sind. Eine Ausnahme bildet eine medizinische Vorgabe.

4.3. Sollte ein Gast oder ein Darsteller bestimmte Ausrüstungsgegenstände nicht besitzen oder dabeihaben, ist nach Möglichkeit dies im Vorfeld abzustimmen. Der QM-Sgt. wird aus dem Fundus passende Gegenstände bereitstellen oder in Absprache mit anderen Mitgliedern eine Lösung herbeiführen.

 

5. Ausbildungsvorschrift

5.1. Company Drill erfolgt gemäß Hardee’s „Rifle & Light Infantry Tactics“.

 

6. Lagerstraße und allgemeine Darstellung

6.1. Der Aufbau der Lagerstraße obliegt dem QM - Sgt. Der QM-Sgt. überwacht und regelt selbstständig die Einhaltung der Regeln unter Punkt 6 im Allgemeinen. 6.2 Bei Ankunft ist das Fahrzeug zügig zu entladen und an den ausgewiesenen Parkplatz zu verbringen.

6.3 Der Aufbau des Zeltes hat unmittelbar zu erfolgen und der Darsteller hat sich entsprechend zu kleiden.

6.4 Alle Gegenstände die kein authentisches Aussehen haben, sind im Zelt abgedeckt zu lagern.

6.5 Rauchwaren sind nach authentischen Aussehen zugelassen. Weiße Zigaretten mit Filter sind bei der Darstellung außerhalb des Zeltes nicht gestattet. (bzw. in der hohlen Hand zu rauchen)

6.6 Die Einnahme von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln während dem Dienst (Gefechtsdarstellung, Lagerdienst, Wache ect.) ist nicht erlaubt und können zum Ausschluss bei der Darstellung führen. Bei der Verwendung von Waffen ist dies grundsätzlich verboten.

6.7 Das Verlassen des Lagers ist grundsätzlich dem Corporal der Wache anzuzeigen bzw. zu melden.

6.8 Den Anweisungen des Corporals der Wache ist grundsätzlich Folge zu leisten.

6.9 Jeder Darsteller an sich hat für eigene Sicherheit Sorge zu tragen. Sollte ein Darsteller eine mangelnde Sicherheit feststellen, hat er dies unverzüglich kund zu tun! 6.10 Die Darstellung und Führung eines Ranges stellt spezifische Anforderungen an den Darsteller. Der Darsteller sollte mit den daraus folgenden Aufgaben vertraut sein. Da wir eine authentische militärische Darstellungsgruppe sind, ist den Anweisungen des jeweiligen Offiziers und Unteroffizieren ohne Diskussion Folge zu leisten. Dies bedeutet insbesondere für den Befehl Gebenden, damit Verantwortungsvoll umzugehen. Eine Diskussion vor der Einheit hat nicht stattzufinden (es sei denn, ein Sicherheitsverstoß liegt vor!).

6.11 Beim morgendlichen Roll Call hat jeder Darsteller anzuzeigen, ob er für den gesamten Tag direkt bei der Company anwesend ist oder nicht. Sollten andere Tätigkeiten w.z.B. Stabsdienst, Krankheit, QM-Dienst oder andere abgesprochene Tätigkeiten vorliegen, ist dies bei Roll Call zwingend anzugeben.

 

Die militärische Darstellung hat nichts mit der Stellung innerhalb der Interessenvertretung der Clinch Rifles zu tun. In einem Streitfall während der Darstellung, ist sich später an den Offizier oder QM-Sgt. zu wenden.

 

 

7. Abschließend Für die Einhaltung der o.g. Vorschriften sind der Sprecher unserer Gruppe bzw sein Stellvertreter bzw. der Lieutenant der Companie verantwortlich. Die Vorschriften wurden durch die 5th Georgia Co, A erstellt und etwaige Änderungen bzw. Ergänzungen können nur durch dieses Gremium verfügt

Download
Regularien der 5th Georgia Co.A "Clinch Rifles"
Regularien der 5th Georgia .docx.pdf
Adobe Acrobat Dokument 176.1 KB